Auszug - Vergünstigungen bei der Niederschlagswassergebühr für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Stadt Oldenburg nimmt zur Kenntnis, dass eine Gebührenvergünstigung für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen im Rahmen des Niederschlagswassergebührenhaushaltes nicht rechtskonform ist und sieht daher keine rechtliche Möglichkeit zur Änderung der Abwassergebührensatzung.
Abstimmungsergebnis: | 17 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |