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Auszug - Bebauungsplan Nr. 5 - 2. Änderung und Erweiterung hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Bildungs- und Kulturzentrum
Ort: Göhler Straße 56, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2015/038 Bebauungsplan Nr. 5 - 2. Änderung und Erweiterung
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Gabriel
2. Herr Pieper
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stadtverordnete Frau Drews-Jacobsen erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungssaal.
 

 


Beschluss:

 

1.

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen, die dieser in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2015 zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen der Träger öffentlicher Belange gefasst hat. Diese Beschlüsse werden seitens der Stadtverordnetenversammlung inhaltlich übernommen und abschließend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erhoben.

 

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Anregungen und Hinweise abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.             

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die folgende Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein:

 

-

Bebauungsplan Nr. 5 2. Änderung und Erweiterung

 

r einen Bereich in Kleinwessek, zwischen dem süstlichen Bereich der Straße „Seekamp“ im Bereich des Wendehammers, und dem westlichen Bereich der „Dorfstraße“ auf Höhe des örtlichen Wohnheims, nördlich einer kleinen landwirtschaftlichen Fläche und südlich der zurückliegenden Bebauung der „Dorfstraße“

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

4.             

Die Begründung wird gebilligt.


 

 

5.

Der Beschluss des Bebauungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


 

Abstimmungsergebnis:

16

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

Die Stadtverordnete Frau Drews-Jacobsen betritt wieder den Sitzungssaal.
 

 

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