Auszug - Bebauungsplan Nr. 11 - 1. Teilaufhebung hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen, die dieser in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2015 zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen der Träger öffentlicher Belange gefasst hat. Diese Beschlüsse werden seitens der Stadtverordnetenversammlung inhaltlich übernommen und abschließend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erhoben.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Anregungen und Hinweise abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die folgende Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein:
- | Bebauungsplan Nr. 11 – 1. Teilaufhebung |
| für den Bereich der alten Schule an der „Hoheluftstraße“, zwischen der Straße „An der Priesterwiese“ und der „Hoheluftstraße“ |
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4.
Die Begründung wird gebilligt.
5.
Der Beschluss des Bebauungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: | 17 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |