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Auszug - Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Zum Oldenburger Stadtbahnhof
Ort: Lankenstraße 1 a, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2015/101 Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein
a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes
b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Rodermund
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Rodermund, Detlef
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Schlichter-Schenck, berichtet über die Vorberatung im Hauptausschuss und die dort erfolgte Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

 


Beschluss:

  
 

 

a)      Es wird beschlossen, den umlegungsfähigen Aufwand für

 

2014 auf 74.510,48 €

 

festzulegen und den Abgabesatz wie folgt festzusetzen:

 

2014= 1,37 %

 

      b) Es wird beschlossen, die Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe zu erlassen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

14

Stimmen dafür

 

4

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

  
 

 

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