Auszug - Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Schlichter-Schenck, berichtet über die Vorberatung im Hauptausschuss und die dort erfolgte Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Beschluss:
a) Es wird beschlossen, den umlegungsfähigen Aufwand für
2014 auf 74.510,48 €
festzulegen und den Abgabesatz wie folgt festzusetzen:
2014= 1,37 %
b) Es wird beschlossen, die Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe zu erlassen.
Abstimmungsergebnis: | 14 | Stimmen dafür |
| 4 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |