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Auszug - Bebauungsplan Nr. 56 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Zum Oldenburger Stadtbahnhof
Ort: Lankenstraße 1 a, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2015/149 Bebauungsplan Nr. 56 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Gabriel
2. Herr Pieper
Aktenzeichen:302
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen, Herr Ruwoldt, berichtet über die Vorberatung im Fachausschuss und die grundsätzliche Zustimmung. Ein Beschluss war wegen einer privaten Einwendung nicht gefasst worden.

 

Anschließend erläutert der beauftragte Planer, Herr Jacobsen, die Planung und die zwischenzeitlich erfolgte Klärung der privaten Einwendung. Einem Satzungsbeschluss stünde damit nichts entgegen.

 


Beschluss:

 

Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt sämtliche in der Anlage zum Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Anregungen und Hinweise abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der entsprechenden Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Satzungsbeschluss  

 

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die folgende Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein:

 

-

Bebauungsplan Nr. 56

 

 

r das Gebiet östlich der Burgtorstraße, nordöstlich des Hopfenmarktes, nordwestlich der Straße Am Stadtpark und der dortigen Wohnanlagen, südwestlich des Stadtparks, sowie süstlich des in der Burgtorstraße ansässigen Sanitärinstallationsbetriebes.

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss des Bebauungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


 

 


 

Abstimmungsergebnis:

18

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

  
 

 

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