Sprungziele
Inhalt

Auszug - Entwürfe der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung  

29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:48 Anlass: Sitzung
Raum: Bildungs- und Kulturzentrum
Ort: Göhler Straße 56, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2017/018 Entwürfe der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Voigt bittet Herrn Junkersdorf als Mitarbeiter des Truppenübungsplatzes Putlos die Betroffenheit des Standortes zu erläutern (Potenzialfläche für die Windenergienutzung PR3_OHS_020).

 

Herr Junkersdorf teilt mit, dass der Truppenübungsplatz zunächst um einen Schutzstreifen um das Gelände verfügt. Des Weiteren sei der Luftraum in diesem Bereich zur Kontrolle der Flugübungen gesperrt.

 

Herr Junkersdorf verlässt für den weiteren Verlauf dieses Tagesordnungspunktes aus Befangenheit den Saal.

 

Herr Gabriel erläutert weiterhin, dass es für diesen Bereich neben der Betroffenheit von Putlos noch zwei hohe Konfliktpotenziale gebe. Neben dem Drehfunkfeuer sei auch ein geschützter Denkmalbereich betroffen, der jedoch nicht genau identifiziert werden könne. Wahrscheinlich sind hier der Oldenburger Wall oder Hügelgräber in der näheren Umgebung.

 

Herr Seidel teilt mit, dass die Fläche des Drehfunkfeuers in Heringsdorf verkauft worden sei und die Pacht für das Gelände 2022 auslaufe. Bei Aufgabe des Standortes durch die Flugsicherung sei ohnehin eine erneute Prüfung der betroffenen Flächen für die Windenergienutzung wahrscheinlich.

 


 

Beschluss:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein macht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens in ihrer Stellungnahme keine Anregungen oder Bedenken geltend.

 


 

Abstimmungsergebnis:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

nach oben zurück