Auszug - Einführung Wiederkehrender Beiträge; hier: Erlass einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Ausschussvorsitzende, Stadtverordnete Schlichter-Schenck, erinnert in ihren in das Thema einführenden Worten daran, dass sich sowohl Verwaltung als auch Selbstverwaltung seit annähernd zwei Jahren mit dem Thema befasst hätten. Die Verwaltung habe alle Arbeitsaufträge der Selbstverwaltung, zuletzt aus der Sitzung des Hauptausschusses am 08.02.2017, abgearbeitet, so dass die Satzung nunmehr der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden könne.
Herr Stender erläutert die der Vorlage beigefügte Liste der Straßen, die von der Zahlung wiederkehrender Beiträge solange verschont werden, bis 20 Jahre seit der Grundsanierung verstrichen seien. Ergänzende Fragen, auch zu Details der Bildung der Abrechnungsgebiete, werden beantwortet.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Nach eingehenden Beratungen und Abwägungen über den Zuschnitt des Stadtgebietes Oldenburg in Holstein in verschiedene Abrechnungsgebiete wird die in der Anlage beigefügte Straßenausbaubeitragssatzung samt den dazugehörigen Anlagen (Abrechnungsgebietsplan + Verschonungsregelung) erlassen.
Die Straßenausbaubeitragssatzung vom 14.05.2013 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür |
| 1 | Stimmen dagegen |
| 1
| Stimmenthaltungen |