Auszug - 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorlage wird kurz erläutert.
Es wird die Vorlage mit folgender Änderung des Punktes Nr. 3 beschlossen:
Beschluss:
- Für ein kleines Gebiet nördlich der Straße Am Voßberg zwischen dem bestehenden Lebensmitteldiscounter und dem Autohaus soll der B-Plan Nr. 19 geändert werden.
Er werden folgende Planungsziele verfolgt:
Erweiterung der maximal zulässigen Verkaufsfläche um 20% auf 1.200 qm.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, der die Kostenübernahme sowie die Beauftragung eines Planungsbüros regelt.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |