Auszug - Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach kurzer Debatte, in der Stadtverordneter Dr. Andrees die Abschaffung wegen des geringen Einnahmevolumens im Vergleich zu dem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes anregt, ergeht folgender
Beschluss:
a) Es wird beschlossen,
den umlagefähigen Aufwand für 2015 auf 59.186,68 € sowie
den umlagefähigen Aufwand für 2016 auf 60.412,77 € festzulegen und
den Abgabesatz 2015 auf 1,11% sowie
den Abgabesatz 2016 auf 1,08 % festzusetzen.
b) Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür |
| 1 | Stimmen dagegen |
| 1
| Stimmenthaltungen |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage5_SatzungAbgabesatz2015-2016_ (343 KB) |