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Auszug - Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:28 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Wagrienschule
Ort: Hoheluftstraße 13, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2018/037 Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein
a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes
b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Rodermund
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Rodermund, Detlef
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Nach kurzer Debatte, in der Stadtverordneter Dr. Andrees die Abschaffung wegen des geringen Einnahmevolumens im Vergleich zu dem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes anregt, ergeht folgender

 

 


Beschluss:

  
a)   Es wird beschlossen,

 

den umlagefähigen Aufwand für 2015 auf 59.186,68 € sowie

den umlagefähigen Aufwand für 2016 auf 60.412,77 € festzulegen und

 

den Abgabesatz 2015 auf 1,11% sowie

den Abgabesatz 2016 auf 1,08 % festzusetzen.

 

b) Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 


 

 


 

Abstimmungsergebnis:

7

Stimmen dafür

 

1

Stimmen dagegen

 

1

 

Stimmenthaltungen

  
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage5_SatzungAbgabesatz2015-2016_ (343 KB)      
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