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Auszug - 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

02. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:51 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2018/097 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Teske erläutert den Inhalt der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für den Bereich des „nischen Bettenlagers“ im Gewerbegebiet Am Voßberg.

 

 


Beschluss:


Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet Am Voßberg“r ein kleines Gebiet nördlich der Straße Am Voßberg, zwischen dem bestehenden Lebensmitteldiscounter und dem Autohaus und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
  3. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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