Auszug - Einzelbauvorhaben hier: Erweiterung der Biogasanlage in Klein Wessek
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Voß stellt sein geplantes Bauvorhaben vor und erläutert die Notwendigkeit der Erweiterung bzw. der Umstrukturierung seiner vorhandenen Anlage.
Er teilt mit, dass die Anlage künftig eine Leistung von 500 kW produziere und daher auch der Anlieferverkehr von bisher ca. 1100 Lieferungen/Jahr auf ca. 2000 Lieferungen/Jahr steigen werde. Jedoch würde der Verkehr zur Hälfte über Weißenhaus und zur Hälfte über Dannau geführt. Künftig soll auch Klein Wessek mit Strom und Wärme versorgt werden, zurzeit wäre das BHKW in Weißenhäuser Strand alleiniger Abnehmer.
Herr Voigt weist noch einmal darauf hin, dass es trotz der ursprünglichen Befürchtungen in der Vergangenheit keinerlei Probleme mit der Anlage oder Beschwerden von Bürgern gegeben habe und man daher seitens der Verwaltung einen positiven Beschluss befürworte.
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss für den B-Plan:
- Für ein Gebiet an der Strandstraße (K 48) in Höhe des Ortsteiles Klein Wessek wird der B-Plan Nr. 59 aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung einer Biogasanlage
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein, Tremskamp 24 in 23611 Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
2. Aufstellungsbeschluss für die F-Plan-Änderung
- Zu dem bestehenden F-Plan wird für ein Gebiet an der Strandstraße (K 48) in Höhe des Ortsteiles Klein Wessek die 1. Änderung aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung einer Biogasanlage
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein, Tremskamp 24 in 23611 Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Abstimmungsergebnis zu 1.: | 7 | Stimmen dafür |
| 2 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenenthaltungen |
|
|
|
Abstimmungsergebnis zu 2.: | 7 | Stimmen dafür |
| 2 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenenthaltungen |