Auszug - Städtebauförderung hier: Maßnahmen und Projekte, die im Jahr 2019 begonnen werden sollen
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gabriel stellt den TOP vor und erläutert die wesentliche Eckpunkte und die ungefähre Zeitschiene.
Frau Drews-Jacobsen weist noch einmal auf die Problematik mit der Umgestaltung des Marktplatzes hin. Eine Verkehrsberuhigung wie im Verkehrskonzept beschrieben, werde von der CDU abgelehnt, die Parkplätze müssten zur Belebung der Innenstadt erhalten bleiben.
Herr Gabriel teilt mit, dass die zitierte „Verkehrsberuhigung“ nicht unbedingt den Fortfall aller Parkplätze bedeute, es könnten auch andere Maßnahmen wie Tempolimits etc. durchgeführt werden. Eine Verkehrsberuhigung bedeute nur Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität.
Herr Seidel möchte wissen, ob es zum Maßnahmenpunkt M 11 „Neuordnung Opelgelände“ schon konkrete Planungen gebe.
Herr Gabriel teilt mit, dass es sich nur um identifizierte Ansatzpunkte aus der VU handele, nicht alle diese Punkte müssten umgesetzt werden. Jedoch könnten nur Maßnahmen, die in die Maßnahmenliste der VU aufgenommen worden seien, auch gefördert werden.
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird (analog zum Beschluss im WSA am 14.02.2019) um folgenden Satz ergänzt:
Eine Verkehrsberuhigung soll weder für die Gestaltung des Marktplatzes noch für das Verkehrskonzept eine Vorfestlegung sein.
Im Rahmen der Städtebauförderung „Oldenburg in Holstein – Innenstadt- Aktive Stadt-und Ortsteilzentren bilden aufgrund des Gutachtens der vorbereitenden Untersuchungen
- die Auswahl einer Treuhandverwaltung,
- die Umgestaltung des Marktplatzes,
- die Umgestaltung und Instandsetzung der Grünanlagen sowie
- das Verkehrskonzept
die prioritären Maßnahmen, die für die Vorbereitung gemäß den in der Begründung aufgeführten Zeiten betrieben werden soll.
Die Planungen zur Aufwertung und Umgestaltung des Walls könnten zeitnah auf den Weg gebracht werden. Mit Blick auf begrenzte Ressourcen und die parallel laufende Schulsanierung/-neubau kann diese Maßnahme aber evtl. auch erst in Gang gesetzt werden, wenn die Planungen für Markt und Grünanlagen angeschoben sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die prioritären Maßnahmen einen detaillierten Zeitplan und für die weiteren Maßnahmen einen allgemeinen Zeitplan zu erarbeiten.
Die Sanierungssatzung ist zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 28.03.2019 vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |