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Vorlage - VO/2019/021  

Betreff: Städtebauförderung
hier: Maßnahmen und Projekte, die im Jahr 2019 begonnen werden sollen
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss Vorberatung
14.02.2019 
Sitzung des Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
07.03.2019 
06. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2019 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Maßnahmensteckbriefe  
Kosten- und Finanzierungsplan  
Karte Maßnahmenplan  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Städtebauförderung „Oldenburg in Holstein – Innenstadt- Aktive Stadt-und Ortsteilszentren bilden aufgrund des Gutachtens der vorbereitenden Untersuchungen

  • die Auswahl einer Treuhandverwaltung,
  • die Umgestaltung des Marktplatzes,
  • die Umgestaltung und Instandsetzung der Grünanlagen sowie
  • das Verkehrskonzept

die prioritären Maßnahmen, die für die Vorbereitung gemäß den in der Begründung aufgeführten Zeiten betrieben werden soll.

Die Planungen zur Aufwertung und Umgestaltung des Walls könnten zeitnah auf den Weg gebracht werden. Mit Blick auf begrenzte Ressourcen und die parallel laufende Schulsanierung/-neubau kann diese Maßnahme aber evtl. auch erst in Gang gesetzt werden, wenn die Planungen für Markt und Grünanlagen angeschoben sind..

Die Verwaltung wird beauftragt, für die prioritären Maßnahmen einen detaillierten Zeitplan und für die weiteren Maßnahmen einen allgemeinen Zeitplan zu erarbeiten.

Die Sanierungssatzung ist zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 28.03.2019 vorzubereiten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In ihrer Sitzung am 12.12.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung das Gutachten über die vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich der Innenstadt der Stadt Oldenburg in Holstein einschließlich der darin beschriebenen Maßnahmen beschlossen.

 

Das Gutachten wurde anschließend beim Innenministerium zur Genehmigung eingereicht. Eine Entscheidung von dort steht noch aus, jedoch war der Entwurf des Gutachtens abgestimmt.

 

Eine Genehmigung wird Anfang März 2019 erwartet.

 

Nachfolgend soll aufgezeigt werden, welche Maßnahmen und Projekte im Jahr 2019 begonnen und angeschoben werden sollen.

 

Beschluss über die Sanierungssatzung

Nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Stadt ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet). Das Sanierungsgebiet ist so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. Einzelne Grundstücke, die von der Sanierung nicht betroffen werden, können aus dem Gebiet ganz oder teilweise ausgenommen werden. Die Gemeinde beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets als Satzung (Sanierungssatzung). In der Sanierungssatzung ist das Sanierungsgebiet zu bezeichnen. Bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung ist zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten.

Die entsprechende Sanierungssatzung wird derzeit erarbeitet. Das potentielle Sanierungsgebiet ergibt sich aus der vorbereitenden Untersuchung, so dass die Zustimmung des Innenministeriums zum Satzungsbeschluss vorliegen sollte, da ansonsten der Geltungsbereich und die Sanierungssatzung eventuell anzupassen wäre.

Der Beschluss über die Sanierungssatzung soll am 28.03.2019 in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Mit dem Beschluss über das Sanierungsgebiet soll auch gleichzeitig der Beschluss über das Maßnahmengebiet (geht über das Sanierungsgebiet hinaus) erfolgen. Die Vorberatung findet im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 07.03.2019 statt.

 

Auswahl einer Treuhandverwaltung

Die Auswahl einer Treuhandverwaltung erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens unter den Grundsätzen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit. Derzeit geht die Verwaltung von einer europaweiten Ausschreibung aus. Jedoch findet noch eine rechtliche Prüfung statt, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Nach § 14 Vergabeverordnung (VgV) kommt grundsätzlich das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Betracht.

Das Vergabeverfahren ist juristisch zu begleiten. Die Verwaltung hat für die juristische Begleitung eine Vergabe durchgeführt und die Kanzlei Weißleder und Ewer, Kiel, beauftragt.

Der Start für das Vergabeverfahren zur Auswahl einer Treuhandverwaltung ist für Anfang März 2019 vorgesehen. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen (EU-weite Ausschreibung, Teilnahmewettbewerb) wird dieses Verfahren ein halbes Jahr andauern. Der Zuschlag an die Treuhandverwaltung ist daher für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019 vorgesehen.

 

Prioritäre Maßnahmen

Das Gutachten über die vorbereitende Untersuchung enthält unter Nr. 6.4 die Maßnahmen, die im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt werden sollen. Teilweise hängen die Maßnahmen voneinander ab oder bedingen einander. Zudem bestimmen die finanziellen, personellen und in der Wirtschaft verfügbaren Ressourccen mögliche Zeitfenster für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen.

 

Umgestaltung Marktplatz

Als prioritäre Ordnungsmaßnahme wird die Umgestaltung des Marktplatzes gesehen. Sie soll dem Ziel der Rückgewinnung des Marktplatzes in seiner zentralen Funktion sowie zur Schaffung von attraktiver Aufenthaltsqualität, Optimierung der Nutzungen, Belebung der Innenstadt und Barrierefreiheit dienen.

Sowohl in Verwaltung, Selbstverwaltung als auch in der Öffentlichkeit ist diese Maßnahme ganz hoch angesiedelt. Daher soll diese als Erstes angegangen werden. Angesichts der Komplexität und Diversität der Aufgabe sowie den vergaberechtlichen Bestimmungen des GWB und der VgV soll ein Planungswettbewerb durchgeführt werden. Auch hierbei handelt es sich um eine europaweite Ausschreibung, die ebenso zeitaufwändig ist, wie das oben beschriebene Verfahren. Im Vorwege wäre zu entscheiden, ob die Teilnehmeranzahl am Planungswettbewerb eingeschränkt wird. Dann müsste im Vorwege eine Auswahl der Bewerber erfolgen.

Start für den Planungswettbewerb könnte im April 2019 sein. Da der Planungswettbewerb auch die Lösung der gestellten Aufgabe beinhaltet, ist dafür ausreichend Zeit zu bemessen. Insgesamt dürfte dieses Verfahren auch ein halbes Jahr dauern. Daran schließen sich die Ausschreibungen für die Tiefbaumaßnahmen an.

 

Umgestaltung und Instandsetzung der Grünanlagen

Isoliert von der Umgestaltung der innerstädtischen Verkehrs- und Aufenthaltsflächen kann die Gestaltung der Grünanlagen parallel dazu angeschoben werden. Hierbei sind im Wesentlichen landschaftsarchitektonische und in geringerem Maße tiefbautechnische Planungsleistungen zu erbringen.

Aufgrund der vorhandenen Struktur der heutigen Freianlagen mit der Positionierung der Seen und Teiche sowie der anschließenden Wegebeziehungen dürfte hier ein Planungswettbewerb verzichtbar sein. Die Landschaftsarchitekten- und Ingenieurleistungen wären im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Betrachtet man die Kostenschätzung, so muss aber auch hier voraussichtlich ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt werden, dA die Honoraransprüche oberhalb des Schwellenwertes von 211.000 € liegen werden.

Auch dieses Verfahren könnte im April 2019 starten. Ein Zuschlag für das Planungsbüro könnte die Stadtverordnetenversammlung Ende Juni 2019 erteilen.

Daran schließt sich die konkrete Planung an. Hierfür ist sicherlich ein Planungszeitraum bis zum Jahresende vorzusehen, da verschiedene Grünanlagen im Stadtbereich betroffen sind (Stadtpark, Wallmuseumsbereich, Oldenburger Graben am Sonnenweg bis zur Holsteiner Straße).

 

Verkehrskonzept

Ein Verkehrskonzept mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung sowie der Optimierung der Erschließung, des ruhenden Verkehrs, der Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV und die Anbindung des Bahnhofs an die Innenstadt ist als vorbereitende Maßnahme für die Städtebauförderung aufgenommen.

Auch wenn das Verkehrskonzept an die Grundsätze der Umgestaltung von Marktplatz und Schauenburger Platz anknüpfen soll, so beinhaltet es darüber hinaus auch viele Bausteine, die unabhängig davon vorbereitet werden können. Daher sollte das Vekehrskonzept ebenfalls in diesem Frühjahr auf den Weg gebracht werden. Eine rechtzeitige Beauftragung des Verkehrskonzeptes bietet ebenfalls den Vorteil, dass die Planer für die Umgestaltung des Marktplatzes sich mit den Verkehrsfachleuten austauschen können.

Im Kostenplan ist für das Verkehrskonzept ein Ansatz von 30.000 € enthalten. Auf dieser Basis kommt für die Vergabe der Ingenieursleistung eher ein regionales Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) in Betracht.

Dabei stellen sich zwei Blickwinkel: Der Eine beinhaltet den möglichst frühzeitigen Start eines solchen Verhandlungsverfahrens, um bereits einen Verkehrsplaner beauftragt  zu haben, wenn auch der Planer für die Umgestaltung des Marktplatzes beauftragt wird und somit ein Austausch der Fachlichkeiten gewährleistet ist.

Der andere Blickwinkel wäre ein Start des Verhandlungsverfahrens nachdem sich Erkenntnisse aus dem Planungswettbewerb für die Umgestaltung des Marktplatzes ergeben haben. Aus dem Planungswettbewerb könnten Vorgaben für die Auswahl des Verkehrsplaners mit einfließen. Der Nachteil hierbei wäre aber, dass ein Austausch der Fachlichkeiten erst später erfolgen kann, wenn auch der Verkehrsplaner fest steht.

Die Verwaltung schlägt vor, das Vergabeverfahren für das Verkehrskonzept unmittelbar nach dem Start des Planungswettbewerbes zu beginnen und nicht erst dessen Zuschlag abzuwarten. Der Verkehrsplaner kann vorher mit den vielfältigen Bausteinen beginnen und stünde dann unmittelbar mit seiner Fachlichkeit für den Planer der Marktgestaltung zur Verfügung.

Abschließen würde der Planer das Verkehrskonzept dann aber erst unter Berücksichtigung der künftigen Gestaltung und der künftigen Funktionen des Marktplatzes.

 

Aufwertung und Umgestaltung des Walls

Hierzu wird auf die Vorlage VO/2019/016 verwiesen. Über den Beginn der Umsetzung dieser Maßnahmen sollte nach Beschlussfassung über die zuvor genannte Vorlage entschieden werden. Die Umgestaltungsmaßnahmen für den Wall sind in Gänze mit 517.000 € im Kostenplan enthalten. Die Maßnahmen für die Verbesserung des Zugangs machen eine Teilbetrag davon aus. Es bleibt abzuwarten, ob für diese finanzielle Dimension ein Planungswettbewerb das geeignete Werkzeug ist bzw. sich ausreichend Bewerber für einen solchen Wettbewerb finden. Schließlich ist der finanzielle Rahmen begrenzt und das sich stellende Thema speziell.

Unabhängig davon kann das Verfahren erst starten, wenn der Planungswettbewerb für die Umgestaltung für den Markt und die Grünanlagen begonnen hat, weil erst dann wieder Kapazitäten für die Bearbeitung in der Verwaltung frei werden..

 

Weitere Maßnahmen

Der Beginn der weiteren in der vorbereitenden Untersuchung festgeschriebenen Maßnahmen wird wesentlich von den Ergebnissen der o.g. Maßnahmen abhängen.

Allgemein kann dazu ausgeführt werden, dass

  • die Änderung von Bebauungsplänen sukzessive zu den korrespondierenden Maßnahmen oder bereits vorher bei freien Kapazitäten des Fachbereiches erfolgen kann,
  • die Aufstellung einer Gestaltungssatzung und die Aufstellung eines Gestaltungshandbuches nach den Ergebnissen der Planungen für die Umgestaltung des Marktplatzes begonnen werden kann,
  • die Umgestaltung Schauenburger Platz nach den Ergebnissen der Planungen für die Umgestaltung des Marktplatzes und Aufstellung des Gestaltungshandbuches begonnen werden kann,
  • die Umgestaltung der Fußgängerzone nach den Ergebnissen der Planungen für die Umgestaltung des Marktplatzes und Aufstellung des Gestaltungshandbuches begonnen werden kann,
  • die Instandsetzung und Umgestaltung von Straßen und Wegen in einem noch zu bestimmenden Zeitabschnitt erfolgen kann.

 

Über die Umsetzung dieser Maßnahmen ist zu gegebener Zeit zu beraten und beschließen.

 

Ein detaillierter Zeitplan für die prioritären Maßnahmen und ein erweiterter Zeitplan für die weiteren Maßnahmen wäre in der Folge zu erstellen.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

Maßnahmensteckbriefe des Gutachtens der vorbereitenden Untersuchung

Karte mit den Maßnahmen

Kosten- und Finanzierungsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Maßnahmensteckbriefe (144 KB)      
Anlage 2 2 Kosten- und Finanzierungsplan (158 KB)      
Anlage 3 3 Karte Maßnahmenplan (1876 KB)      
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