Sprungziele
Inhalt

Auszug - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren für den Bereich "Innenstadt" Hier: Beschlussfassung über die Sanierungssatzung  

06. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2019/035 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren für den Bereich "Innenstadt"
Hier: Beschlussfassung über die Sanierungssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Gabriel stellt den TOP vor.

 

Herr Ruwoldt weist auf den veralteten Stand der Grundkarte hin.

 

Herr Gabriel teilt mit, dass er das Büro darauf hinweise. Bis zur Stadtverordnetenversammlung werde man die Karte und nach Bedarf auch die Eigentümerliste auf den neuesten Stand bringen.

 

Frau Drews-Jacobsen möchte wissen, warum in der Eigentümerliste einige Flurstücke mehrfach vorhanden sind.

 

Frau Voß teilt mit, dass dies eine aus dem Programm „Kominfo“ übernommene Eigentümerliste sei, die anonymisiert wurde. Bei Eigentümergemeinschaften würden daher Flurstücke mehrfach angezeigt.

 

 


Beschluss:

 

1. Die Gründe, welche die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, gehen aus den Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB mit Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Untersuchungsgebiet „Innenstadt“ hervor und werden i.S. der gebotenen Abwägung gemäß § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB gewürdigt.

2.  Die Stadtvertretung beschlit die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ (umfassendes Verfahren) gemäß § 142 BauGB als Satzung.

3.  Die Frist zur Durchführung der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB wird auf 10 Jahre festgelegt.

4. Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

nach oben zurück