Auszug - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren für den Bereich "Innenstadt" Hier: Beschlussfassung über die Sanierungssatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gabriel stellt den TOP vor.
Herr Ruwoldt weist auf den veralteten Stand der Grundkarte hin.
Herr Gabriel teilt mit, dass er das Büro darauf hinweise. Bis zur Stadtverordnetenversammlung werde man die Karte und nach Bedarf auch die Eigentümerliste auf den neuesten Stand bringen.
Frau Drews-Jacobsen möchte wissen, warum in der Eigentümerliste einige Flurstücke mehrfach vorhanden sind.
Frau Voß teilt mit, dass dies eine aus dem Programm „Kominfo“ übernommene Eigentümerliste sei, die anonymisiert wurde. Bei Eigentümergemeinschaften würden daher Flurstücke mehrfach angezeigt.
Beschluss:
1. Die Gründe, welche die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, gehen aus den Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB mit Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Untersuchungsgebiet „Innenstadt“ hervor und werden i.S. der gebotenen Abwägung gemäß § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB gewürdigt.
2. Die Stadtvertretung beschließt die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ (umfassendes Verfahren) gemäß § 142 BauGB als Satzung.
3. Die Frist zur Durchführung der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB wird auf 10 Jahre festgelegt.
4. Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |