Auszug - Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 und die Verwendung des Jahresüberschusses
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Anhand der stichprobenartig durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2016 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.
Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Summen beschlossen:
Bilanzsumme: 47.493.597,88 EUR
Aufwendungen: 19.323.336,86 EUR
Erträge: 21.977.027,09 EUR
Jahresüberschuss: 2.653.690,23 EUR
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird gemäß § 26 (2) i.V.m. § 25 (3) GemHVO Doppik zu 1.995.255,81 EUR der Allgemeinen Rücklage und zu 658.434,42 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. So wird die maximal zulässige Ergebnisrücklagenquote (Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage) in Höhe von 33 % gehalten.
Abstimmungsergebnis: | 18 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |