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Auszug - Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Oldenburg in Holstein (Eichenallee) hier: Aufstellungsbeschluss  

12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:08 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2019/117 Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Oldenburg in Holstein (Eichenallee)
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

(ursprünglicher TOP 5)

 

Herr Zorndt leitet in den TOP ein.

 

Es wird anschließend das Für und Wider diskutiert, ob statt Einzel- und Doppelhäusern auch Reihenhäuser oder auch Mehrfamilienhäuser zugelassen werden sollten, um auch günstigeren Wohnraum anbieten zu können.

 

Aufgrund der vorhandenen umgebenden Bebauung und auch der schmalen Zufahrt zu dem Gebiet wird schließlich entschieden, lediglich die Möglichkeit für die Errichtung von Reihenhäusern zuzulassen. Diese Art der Bebauung sei auch in einem Teilbereich des Gebietes in einem ersten Entwurf dargestellt worden. Dem Investor ist diese Entscheidung mitzuteilen und der daraus resultierende Bebauungsvorschlag anschließend dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Herr Voigt teilt ergänzend mit, dass in der nächsten Sitzung der städtebauliche Vertrag fertiggestellt sein könnte.

 

Der Beschluss wird daher wie folgt ergänzt:

  

 


Beschluss:

 

1. r ein Gebiet in der Lankenkoppel zwischen der vorhandenen Bebauung südlich und westlich der Eichenallee und nördlich der Lindenallee wird der B-Plan Nr. 60 aufgestellt. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Ausweisung eines „reinen Wohngebietes“ zur Errichtung von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern entsprechend des Bebauungsvorschlags

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll durch ein noch zu beauftragendes Planungsbüro durchgeführt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 b BauGB abgesehen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis zu 1.:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

Abstimmungsergebnis zu 3 + 4.:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

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