Auszug - Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Oldenburg in Holstein (Schulstandort) hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
(ursprünglicher TOP 6)
Herr Zorndt leitet in den Top ein.
Herr Voigt erläutert die Grundlage für die Aufstellung des B-Planes und dass dies in Abstimmung mit dem Kreis erfolgt sei, um ein sicheres Verfahren vor allem im Hinblick auf die nachbarlichen Belange durchführen zu können.
Herr Dr. Andrees rät dazu, die Baufenster großzügig zu gestalten, um mit der Anordnung der Gebäude möglichst flexibel zu bleiben. Er tendiert dazu, das Bauvorhaben auch aus Kostengründen ohne B-Plan durchzuführen, da er diesen für nicht erforderlich hält.
Beschluss:
1. Für das Grundstück des jetzigen Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zwischen der Göhler Straße im Süden, westlich der Adolf-Friedrich-Straße, südlich des Stadtparks und östlich der Straße Am Kuhhof und des OSV-Sportplatzes wird der B-Plan Nr. 61 aufgestellt. Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Fläche für den Gemeinbedarf („Schulstandort“)
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das
Planungsbüro Ostholstein
Tremskamp 24
23611 Bad Schwartau
beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |