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Auszug - Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Oldenburg in Holstein (Schulstandort) hier: Aufstellungsbeschluss  

12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:08 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2019/118 Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Oldenburg in Holstein (Schulstandort)
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

(ursprünglicher TOP 6)

 

Herr Zorndt leitet in den Top ein.

 

Herr Voigt erläutert die Grundlage für die Aufstellung des B-Planes und dass dies in Abstimmung mit dem Kreis erfolgt sei, um ein sicheres Verfahren vor allem im Hinblick auf die nachbarlichen Belange durchführen zu können.

 

Herr Dr. Andrees rät dazu, die Baufenster großgig zu gestalten, um mit der Anordnung der Gebäude möglichst flexibel zu bleiben. Er tendiert dazu, das Bauvorhaben auch aus Kostengründen ohne B-Plan durchzuführen, da er diesen für nicht erforderlich hält.

 

 


 

Beschluss:

 

1. r das Grundstück des jetzigen Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zwischen der Göhler Straße im Süden, westlich der Adolf-Friedrich-Stre, südlich des Stadtparks und östlich der Straße Am Kuhhof und des OSV-Sportplatzes wird der B-Plan Nr. 61 aufgestellt. Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Fläche für den Gemeinbedarf („Schulstandort“)

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Tger öffentlicher Belange soll das

 

Planungsbüro Ostholstein

Tremskamp 24

23611 Bad Schwartau

 

beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

 

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

  
 

 

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