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Auszug - Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:44 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2019/124 Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein
a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes
b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Rodermund
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Rodermund, Detlef
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Stadtverordneter Lange erläutert die Vorlage. Auftretende Fragen werden beantwortet. Stadtverordneter Dr. Andrees bringt seine grundsätzliche Ablehnung gegenüber dieser Abgabe zum Ausdruck.

 

 

 


Beschluss:

 

a)   Es wird beschlossen,

 

den umlagefähigen Aufwand für 2017 auf 60.824,95 sowie

 

den umlagefähigen Aufwand für 2018 auf 61.041,49 festzulegen und

 

 

den Abgabesatz 2017 auf 1,07 % sowie

 

den Abgabesatz 2018 auf 1,06 % festzusetzen.

 

 

b) Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 

 


 

Abstimmungsergebnis:

8

Stimmen dafür

 

1

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltung

  
 

 

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