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Vorlage - VO/2019/124  

Betreff: Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein
a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes
b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Rodermund
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Rodermund, Detlef
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
04.12.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.12.2019 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 (Aufwand FVA 2017)  
Anlage 2 (Aufwand FVA 2018)  
Anlage 3 (Umsatz 2016 für Satzung 2017)  
Anlage 3 (Umsatz 2017 für Satzung 2018)  
Anlage 5 (Satzung Abgabesatz 2017-2018)  

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Beschlussvorschlag:

 

a)   Es wird beschlossen,

 

den umlagefähigen Aufwand für 2017 auf 60.824,95 € sowie

 

den umlagefähigen Aufwand für 2018 auf 61.041,49 € festzulegen und

 

 

den Abgabesatz 2017 auf 1,07 % sowie

 

den Abgabesatz 2018 auf 1,06 % festzusetzen.

 

 

b) Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit der angestrebten Beschlussfassung soll der Umlagesatz für die Fremdenverkehrsabgabe für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen werden.

 

Die Stadt erhebt auf der Grundlage der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 16. Dezember 2009 eine Fremdenverkehrsabgabe.

 

 

 

Die Einstufung der Abgabepflichtigen erfolgt auf der Basis eines kombinierten Maßstabes, der eine Vorteilseinstufung und eine umsatzabhängige oder teilweise auch eine gewinnbezogene Festsetzung vorsieht. Der für die Abgabeerhebung jährlich durch besondere Satzung neu fest zu setzende  Abgabesatz wird dadurch ermittelt, dass die Summe aller Maßstabseinheiten (Messbetrag) ins Verhältnis zum Deckungsbedarf gesetzt wird.

 

Der Deckungsbedarf ist jeweils jährlich neu zu ermitteln. Der Deckungsbedarf beinhaltet den gem. § 10 KAG umlegungsfähigen Aufwand.

 

Die Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes für die Fremdenverkehrsabgabe für das Haushaltsjahr 2017 ist als Anlage 1 und die für 2018 als Anlage 2 beigefügt. Die Kalkulation für 2017 und 2018 wurde aufgrund der durch die KulTour Oldenburg in Holstein GmbH übermittelten Kosten und der für dieses Jahr bei der Stadt Oldenburg in Holstein für 2017 und 2018 angefallenen Kosten erstellt. Soweit sich der zu berücksichtigende Aufwand für Veranstaltungen und Werbung nicht nur auf den touristischen Bereich bezieht, wurden Interessenquoten gebildet und der Aufwand anteilig angesetzt.

 

Der umlagefähige Gesamtaufwand wurde für 2017 mit 60.824,95 € und für 2018 mit 61.041,49 € ermittelt.

 

Aus der Anlage 1 ist ferner der für das Jahr 2017 bzw. aus der Anlage 2 der für das Jahr 2018 durch besondere Satzung gemäß § 5 der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe jeweils festzusetzende Abgabesatz zu entnehmen.

 

Aus der Summe aller Maßstabseinheiten (Messbetrag) im Verhältnis zum Deckungsbedarf ergibt sich für 2017 folgender Abgabesatz: 1,07 % bzw. für 2018: 1,06 %

 

 

Die für die einzelnen Betriebe aus der Erhebung der Umsätze ermittelten Messbeträge können aus der Anlage 3  für das Jahr 2016 bzw. aus der Anlage 4 für das Jahr 2017 entnommen werden. Die für die Ermittlung des Abgabesatzes maßgebliche Gesamtsumme der Messbeträge der zu veranlagenden Abgabepflichtigen ergibt sich ebenfalls aus dieser Tabelle. Die sich für die einzelnen Abgabepflichtigen ergebenden Abgabebelastungen können der letzten Spalte der Tabelle entnommen werden. Aufgrund des einzuhaltenden Abgabegeheimnisses wurde die Tabelle anonymisiert, in dem die Spalten „Abgabepflichtige“ und „Tätigkeit“ für die Sitzungsvorlage gelöscht wurden.

 

 

Der Entwurf einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 

Demografische Entwicklung:

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

Anlage 1 – Ermittlung Aufwand 2017

Anlage 2 – Ermittlung Aufwand 2018

Anlage 3 – Umsätze 2016 für FVA 2017

Anlage 4 – Umsätze 2017 für FVA 2018

Anlage 5 – Satzung Abgabesatz 2017 - 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (Aufwand FVA 2017) (803 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (Aufwand FVA 2018) (795 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 (Umsatz 2016 für Satzung 2017) (4580 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 3 (Umsatz 2017 für Satzung 2018) (4669 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 (Satzung Abgabesatz 2017-2018) (360 KB)      
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