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Auszug - 4. Änderung B-Plan 24 (Rathaus) hier: Aufstellungsbeschluss  

17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:38 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2020/065 4. Änderung B-Plan 24 (Rathaus)
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Saba
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Es wird die Notwendigkeit des Beschlusses über die Aufstellung der B-Plan-Änderung im Zusammenhang mit dem vorherigen TOP diskutiert.

 

Herr Dr. Andrees möchte wissen, welche Kosten bei Fassen des Aufstellungsbeschlusses anfallen würden.

 

Herr Gabriel teilt mit, dass nur der Aufstellungsbeschluss keinerlei Kosten verursachen würde.

 

Herr Ruwoldt gibt zu bedenken, dass bei einer Änderung der Planung oder der Errichtung eines Neubaus auf einem andern Grundstück im Stadtgebiet die Änderung nicht erforderlich sei. Allgemein wird befürwortet, den Aufstellungsbeschluss zurückzustellen und zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu fassen.

 

 


Beschluss:

 

  1. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Oldenburg in Holstein wird aufgestellt.

 

Der B-Plan Nr. 24 soll für den Bereich des Kerngebietes "zwischen Holsteiner Straße und  Marktplatz, östlich des Modehauses und westlich des Hotels (Markt 27)" geändert werden. Die Änderungen dienen der Umsetzung bisher nicht durchführbarer Maßnahmen zum Umbau und Erweiterung des Rathauses. Der B-Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch ein noch zu beauftragendes Büro durchgeführt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Planer mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Auftrag zur Durchführung des B-Plan-Verfahrens zu erteilen.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

1

Stimmen dafür

 

7

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

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