Auszug - Erlass der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein zur Regelung der Entschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein zur Regelung der Entschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige vom 26. Juni 2003 in der Fassung der 5. Nachtragssatzung vom 28. März 2019 wird mit Ablauf des 31. Dezember 2020 aufgehoben
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein zur Regelung der Entschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige wird mit folgenden Änderungen beschlossen
- Sitzungsgeld für Stadtverordnete als Gast 50% nach § 2 Ab. 1 = 15 € pro Sitzung
- Entschädigung Erste/r Stadträtin/Stadtrat 50% nach § 3 Abs. 1 = 175 € pro Monat
- Verdienstausfall für Selbständige pro Tag nach § 9Abs. 2 600% = 162 €
- Entschädigung für Abwesenheit vom Haushalt § 10 42% des Sitzungsgeldes nach § 2 Abs.1 = 13 €
- Erstattung von Kosten für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen § 11 42% des Sitzungsgeldes nach § 2 Abs.1 = 13 €
Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür |
| 4 | Stimmen dagegen |
| 3 | Stimmenthaltungen |
Die Verwaltung wird beauftragt, eine vierteljährliche Abrechnung der Sitzungsgelder vorzunehmen, so dass hierüber auch durch das Ratsinformationssystem entsprechende Belege und Unterlagen zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis: | 19 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |