Auszug - Widmung von Straßen im B-Plan 41
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die nachgenannten Straßen und Verbindungswege im B-Plan 41 sind gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr zu widmen und gemäß § 3 StrWG in die Straßengruppe 3 a bzw. 4 b einzugruppieren.
Abstimmungsergebnis: | 19 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |