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Auszug - B-Plan 63 der Stadt Oldenburg in Holstein , OT Dannau hier: Aufstellungsbeschluss  

20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:36 Anlass: Sitzung
Raum: Turnhalle Grundschule am Wasserquell
Ort: Breslauer Straße 15, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2020/081 B-Plan 63 der Stadt Oldenburg in Holstein , OT Dannau
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Saba
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ruwoldt leitet in den TOP ein.

 

Es werden anschließend verschiedene Varianten über mögliche Erweiterungsflächen im Ortsteil Dannau diskutiert, wie z. B. die östlich angrenzenden oder die nördlich der Strandstraße gelegenen Flächen.

 

Herr Gabriel weist bei diesen Flächen auf die fehlende Darstellung im Flächennutzungsplan hin.

 

Anschließend wird noch u. a. die Errichtung von Reihen- oder Mehrfamilienhäusern mit 4 6 Wohnungen angeregt.

   

 


Beschluss:

 

  1. r ein Gebiet am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Dannau, südlich der Strandstraße (K 48), rückwärtig der vorhandenen Bebauung des Prof.-C.-Ehrenberg-Weges, sowie südwestlich des Truppenübungsplatzes Putlos soll der B-Plan Nr. 63 aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Allgemeines Wohngebiet“r die Ausweisung neuer Baugrundstücke für Einzel-/Doppelhäuser

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch ein noch zu beauftragendes Büro durchgeführt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Planer mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Auftrag zur Durchführung des B-Plan-Verfahrens zu erteilen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

8

Stimmen dafür

 

1

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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