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Auszug - 2. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss  

20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:36 Anlass: Sitzung
Raum: Turnhalle Grundschule am Wasserquell
Ort: Breslauer Straße 15, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2020/118-1 2. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Bezüglich:
VO/2020/118
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ruwoldt leitet in den TOP ein und erinnert an die Präsentation des Betreibers im nicht öffentlichen Teil der letzten Bauausschusssitzung.

 

 


Beschluss:

 

  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet am östlichen Ortsrand von Oldenburg, südlich der Göhler Straße (L 59), östlich des Amtsgerichtes sowierdlich der vorhandenen Kleingartenanlage Brookkamp“ und des Bahndammes, die 2. Änderung aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Ausweisung einer „Gemischten Baufläche“r die Errichtung von Geschosswohnungsbauten und zur Umstrukturierung der Markthalle

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein, Tremskamp 24 in 23611 Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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