Auszug - 2. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ruwoldt leitet in den TOP ein und erinnert an die Präsentation des Betreibers im nicht öffentlichen Teil der letzten Bauausschusssitzung.
Beschluss:
- Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet am östlichen Ortsrand von Oldenburg, südlich der Göhler Straße (L 59), östlich des Amtsgerichtes sowie nördlich der vorhandenen Kleingartenanlage „Brookkamp“ und des Bahndammes, die 2. Änderung aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung einer „Gemischten Baufläche“ für die Errichtung von Geschosswohnungsbauten und zur Umstrukturierung der Markthalle
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein, Tremskamp 24 in 23611 Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |