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Auszug - Kindertagesförderungsgesetz - Vertragliche Regelungen zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung ab 2021  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 15.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:56 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhof
Ort: Göhler Straße 52, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2020/122 Kindertagesförderungsgesetz - Vertragliche Regelungen zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung ab 2021
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Frau Kristina Doormann
2. Herr Dennis Carlson
3. Bürgermeister Jörg Saba
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Doormann, Kristina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Meinecke verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.

 

Auf Bitte von Frau Bürgervorsteherin Knees führt Herr Lange als Hauptausschussvorsitzender kurz in die Vorlage ein und berichtet, dass der Hauptausschuss sich mehrheitlich für eine Befristung der Verträge bis zum 31.12.2022 ausgesprochen hat und Anfang des Jahres 2022 eine Evaluierung vorgenommen werden soll.

 

Herr Junkersdorf übt Kritik an der Gesetzgebung zur Kindertagesstättenfinanzierung. Eine weitergehende Belastung der Kommunen dürfe nicht erfolgen.

 

Dr. Andrees weist darauf hin, dass auch im Rahmen der Finanzierung der Kindertagesstätten nicht berücksichtigt wurde, dass die Stadt mit Schulbau und Stadtbausanierung große Vorhaben zu bewältigen habe. Er bezeichnet das Gesetz des Landes als schlecht. In den letzten 10 Jahren habe die Stadt schon ca. 1,0 Mio. € pro Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellt. Daher könnten keine Leistungen, die über das Standardqualitätskostenmodell hinaus gehen, finanziert werden.

 

Da der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Weitergehende ist, lässt die Bürgervorsteherin zunächst hierüber abstimmen.

  

 


Beschluss:

 

Es wird beschlossen, im Übergangszeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2024, eine Defizitfinanzierung mit den Einrichtungsträgern zu vereinbaren.  

 


 

Abstimmungsergebnis:

2

Stimmen dafür

 

15

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

Es wird beschlossen, im Übergangszeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten eine Defizitfinanzierung mit den Einrichtungsträgern zu vereinbaren.

 

Abstimmungsergebnis:

14

Stimmen dafür

 

1

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen

Herr Meinecke wird wieder in den Sitzungssaal gegbeten. Ihm wird der Beschluss mitgeteilt
 

 

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