Auszug - B-Plan 62 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ewers verlässt aus Befangenheit während dieses TOPs den Raum.
Herr Ruwoldt leitet in den TOP ein, anschließend stellen Herr Wiele und Herr Ruoff sich und ihre Büros kurz vor.
Herr Ruoff erläutert einleitend den Werdegang, der zur Überplanung des Grundstückes geführt habe und dass es sich bei der Planung um eine Angebotsplanung für Wohnbebauung handele. Außerdem sollten auf dem Grundstück gerne eine Kindertagesstätte sowie ein Hospiz entstehen. Hierzu würden jedoch noch Gespräche zwischen Kirche und der Diakonie geführt.
Herr Wiele stellt anschließend sein Projekt mithilfe einer Präsentation vor. Erläutert die Erschließung mit einer breiten Zufahrt incl. Fußwegen, weist auf die vielen Aufenthaltsmöglichkeiten hin, sowie auf die ausreichende Anzahl an Stellplätzen und einer großzügigen Begrünung. Das Gebiet soll eine Durchmischung von „alt“ und „jung“ zum Ziel haben. Anschließend erläutert er die Aufteilung des Gebietes in Geschosswohnungs- und Einfamilienhausbau sowie die geplante Art der Bebauung. Auch stellt er die geplanten Wohnungsgrößen und deren Aufteilung in Vermietung und Eigentum vor. Dieses seien jedoch insgesamt alles nur erste Vorschläge.
Auf Nachfrage, ob das geplante Projekt auch ohne Beteiligung der Diakonie durchgeführt würde, teilt Herr Wiele mit, dass beides zusammen aufgrund der Synergieeffekte durchaus wünschenswert wäre, das Vorhaben würde aber auch unabhängig davon umgesetzt.
Den zeitlichen Rahmen für die Durchführung könne er zurzeit noch nicht abschätzen, da der dieser auch von den Beschlüssen der Stadt abhängig sei, er jedoch von einer zügigen Umsetzung ausgehe.
Beschluss:
- Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan:
- Für ein Gebiet am nordöstlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, östlich der Straße Am Sandkamp und des Wohngebietes „Kleine Heide“, nördlich des Kremsdorfer Weges und südlich der Waldflächen soll der
Bebauungsplan Nr. 62 - Wohngebiet „Am Sandkamp“
aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ für die Ausweisung neuer Baugrundstücke zur Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte und eines Hospizes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch das Büro dn.stadtplanung GbR, Kellerstraße 49 in 25462 Rellingen durchgeführt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
- Die Kosten der Bauleitplanung und der Erschließung werden sämtlich durch den Investor übernommen. Es werden ein entsprechender städtebaulicher Vertrag sowie ein notarieller Erschließungsvertrag erarbeitet.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |