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Auszug - Jahresabschluss für das Jahr 2017 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein a) Ergebnis der Jahresabschlussprüfung b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 22.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzung findet als Videokonferenz statt
Ort:
VO/2021/020 Jahresabschluss für das Jahr 2017 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein
a) Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgervorsteherin Knees ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Stadtverordneter Lange führt kurz in die Vorlage ein und gibt das Abstimmungsergebnis aus dem letzten Hauptausschuss bekannt.

 

Stadtverordneter Dr. Andrees bedankt sich bei Herrn Naß und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunalen Dienste für die geleistete Arbeit.  

 


Beschluss:

 

a)         Der Bericht des Wirtschaftsprüfers, der Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 werden zur Kenntnis genommen.

 

b)        Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 21.191.924,52, der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 mit Erträgen in Höhe von 3.392.310,74, Aufwendungen in Höhe von 3.571.401,90 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 179.091,16, dem Anhang und dem Lagebericht wird festgestellt.

 

c) Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 179.091,16 € wie folgt abzudecken bzw. zu verbuchen:

 

-       der Jahresüberschuss für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 12.503,15 € dient zur teilweisen Deckung des bisher aufgelaufenen Fehlbetrages,

-       der Jahresfehlbetrag r die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 18.333,96 € auf neue Rechnung 2018 vorzutragen,

-       der Jahresüberschussr die dezentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 4.344,76 ist der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen,

-       der Jahresfehlbetrag für den Bauhof in Höhe von 177.605,11 € ist der Ergebnisrücklage zu entnehmen.


 


 

Abstimmungsergebnis:

18

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltungen

  
 

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