Auszug - Freiflächen-Photovoltaikanlage hier: Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 66
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Siehe TOP 9
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan:
- Für ein Gebiet am südlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, westlich des Gewerbegebietes „Sebenter Weg“, zwischen der Autobahn A 1 und der K 59, östlich der vorhandenen Bebauung am Lübbersdorfer Baum, soll der Bebauungsplan Nr. 66 - Photovoltaikanlage Lübbersdorfer Baum - aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung einer ca. 6 ha großen Grünfläche zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch ein vom Investor noch zu beauftragendes Büro durchgeführt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |