Auszug - 1. Änderung des F-Planes - Biogasanlage hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und abschließender Beschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Nagel erläutert die einzelnen Stellungnahmen und deren Abwägung. Vor allem die Bundeswehr hätte auf die Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen des Schutzbereiches um Putlos hingewiesen.
Herr Junkersdorf ergänzt hierzu, dass es Karten gebe, aus denen die Schutzbereiche der Bundeswehr um die einzelnen Liegenschaften ersehen werden könnten. Er sagt zu, diese den Ausschussmitgliedern auf Wunsch zur Verfügung zu stellen.
Herr Hasselmann möchte die Abwägung zur Stellungnahme der AG-29 um folgenden Hinweis zum letzten Absatz (Satz 1) ergänzt haben:
Dieses wird bereits durch den Betreiber umgesetzt, es werden auch in Zukunft keine Monokulturen angelegt.
Abstimmungsergebnisse hierzu:
6 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
3 Enthaltungen
Im weiteren Verlauf wird über mögliche negative Auswirkungen auf das Oldenburger Stadtgebiet diskutiert (Zunahme des Lieferverkehrs) oder auch die grundsätzliche Umweltverträglichkeit von Biogasanlagen im Allgemeinen betrachtet.
Der Beschluss wird wie folgt geändert:
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sämtliche dem Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse werden im Zusammenhang mit der Ergänzung beschlossen.
Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung des F-Planes für ein Gebiet an der Strandstraße (K 48) in Höhe des Ortsteiles Klein Wessek – Biogasanlage.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.b-planpool.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür |
| 2 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |