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Auszug - Innenstadtprogramm; hier: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhof
Ort: Göhler Straße 52, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2021/085 Innenstadtprogramm; hier: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Frau Cora Brockmann
Federführend:Stadtmarketing Bearbeiter/-in: Brockmann, Cora
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgervorsteherin Knees ruft den Tagesordnungspunkt 12 auf.

 

Die Bürgervorsteherin bittet Frau Brockmann von der Stadtentwicklung um eine kurze Einführung in das Thema. Frau Brockmann kommt dem nach und erläutert die Gründe der Stadtverwaltung r eine Antragsstellung auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren. Ziel sei es, durch einen stärkeren digitalen Auftritt von Stadt und Gewerbetreibenden die Außenwirkung zu verbessern und eine Übersicht über die Angebotsvielfalt zu geben. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten liegen bei einmalig 55.000 € im Haushalt 2022.

 

Nach eingehender Diskussion wird die weitere Förderung der Innenstadtentwicklung von Seiten der Stadtverordnetenversammlung begrüßt und es folgt der  


Beschluss:  
 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren (Innenstadtprogramm) bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzureichen.

 

Grundlage des Antrages ist die Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der

Innenstadtentwicklung und der Stadt-und Ortszentren Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung.

 

Voraussetzung für den Förderantrag Innenstadtprogramm ist, dass die Stadt Oldenburg in Holstein einen formellen Beschluss zur Abgabe des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Innenstadtprogramm und dessen Finanzierung fasst. Dies soll hiermit geschehen.

 

Sollte die Förderung aus dem Innenstadtprogramm nicht erfolgen können, wird die Stadtverwaltung beauftragt alternative Fördermöglichkeiten einzelner Maßnahmen zum Beispiel über die Aktiv-Region Wagrien-Fehmarn e.V. zu prüfen.

 

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein stellt die notwendigen Finanzierungs- insbesondere Eigenmittel in Höhe von 13.750 Euro in den Haushalten 2022 ff. zur Verfügung.

Gesamtkosten für Maßnahmen = 55.000 Euro, Eigenmittel = 13.750 Euro,

Zuschuss = 41. 250 Euro.

 


 

Abstimmungsergebnis:

16

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 Ergebnis: einstimmig angenommen.

 
 

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