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Auszug - Jahresabschluss für das Jahr 2018 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein a) Ergebnis der Jahresabschlussprüfung b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:03 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhof
Ort: Göhler Straße 52, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2021/116 Jahresabschluss für das Jahr 2018 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein
a) Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Bürgervorsteherin Knees ruft den Tagesordnungspunkt 9 auf.  

 

Stadtverordneter Lange führt kurz in die Vorlage ein. Er bittet die Stadtverordnetenversammlung dem im Hauptausschuss getroffenen Beschluss zu folgen.    


Beschluss:

  
 

a)        Der Bericht des Wirtschaftsprüfers, der Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 werden zur Kenntnis genommen.

 

b)        Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 21.532.820,36 €, der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 mit Erträgen in Höhe von 3.759.629,28 €, Aufwendungen in Höhe von 3.599.353,28 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 160.276,00 €, dem Anhang und dem Lagebericht wird festgestellt.

 

c) Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 160.276,00 € wird wie folgt abzudecken bzw. zu verbuchen:

 

-       der Jahresüberschuss für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 91.697,25 € dient zur teilweisen Deckung des bisher aufgelaufenen Fehlbetrages,

-       der Jahresüberschuss für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von72.743,27 dient in Höhe von 27.213,26 € zur Deckung des bisher aufgelaufenen Fehlbetrages und ist in Höhe von 45.530,01 € der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen,

-       der Jahresfehlbetrag für die dezentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 1.288,24ist der Gebührenausgleichsrücklage zu entnehmen,

-       der Jahresfehlbetrag für den Bauhof in Höhe von 2.876,28 € ist der Ergebnisrücklage zu entnehmen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

18

Stimmen dafür

 

1

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

  Ergebnis: mehrheitlich angenommen.

 

 

 

 


 

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