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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - 4. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss  

27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzung findet als Videokonferenz statt
Ort:
VO/2022/009 4. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ruwoldt erläutert das Erfordernis für die Aufstellung einer F-Plan-Änderung.   


 

Beschluss:

 

  1. Beschlussvorschlag zur Änderung des F-Planes:

 

  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet am nordöstlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, östlich der Straße Am Sandkamp und des Wohngebietes „Kleine Heide“, nördlich des Kremsdorfer Weges und südlich der Waldflächen die 4. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Darstellung einer Wohnbaufläche für die Ausweisung neuer Baugrundstücke zur Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte und eines Hospizes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch das Büro dn.stadtplanung GbR, Kellerstraße 49 in 25462 Rellingen durchgeführt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

  1. Die Kosten der Bauleitplanung und der Erschließung werden sämtlich durch den Investor übernommen. Es werden ein entsprechender städtebaulicher Vertrag sowie ein notarieller Erschließungsvertrag erarbeitet.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

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