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Auszug - Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss  

28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Treffen findet als Videokonferenz statt
Ort:
VO/2022/040 Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Die CDU-Fraktion regt an, dass in die Begründung zum B-Plan eine Regelung der Oberflächenentwässerung aufgenommen wird, so dass das städtische Netz nicht weiter belastet wird.

Herr Voß teilt hierzu mit, dass die Entwässerung bereits im Vorwege mit dem Inverstor abgesprochen worden sei. Des Weiteren werde die genaue Entwässerung im Bauantragsverfahren nachzuweisen sein.

 

Anschließend werden noch einige grundsätzliche Fragen zur allgemeinen Entwässerungssituation bei der Ausweisung weiterer Gewerbe- bzw. Wohnbauflächen in diesem Bereich angesprochen.

 


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 64 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sämtliche dem Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse werden beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) wird folgende Satzung beschlossen:

 

Bebauungsplan Nr. 64

 

r ein Gebiet am östlichen Ortsrand von Oldenburg, südlich der Göhler Straße (L 59), östlich des Amtsgerichtes sowie nördlich der vorhandenen Kleingartenanlage „Brook-kamp“ und des Bahndammes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.b-planpool.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

  
 

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