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Auszug - B-Plan 66 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lübbersdorf" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:03 - 22:02 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2022/116 B-Plan 66 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lübbersdorf"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Nagel erläutert die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 66 und zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gabriel, ob im B-Plan bereits jetzt eine Fläche für die Anlagen zur Wasserstoffelektrolyse festgesetzt werden sollte, teilt Herr Nagel mit, dass er dies für zu früh halte, da es sich hierbei um eine Zukunftstechnologie handele und man daher die Lage und Größe einer solchen Anlage noch nicht genau bestimmen könnte. Evtl. Lärmemissionen, die von der Anlage ausgehen könnten, müssten später im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

 

Herr Meinecke möchte wissen, ob es bei dieser Art der Einzäunung wildbiologische Erkenntnisse gebe. Herr Nagel teilt mit, dass diese Fläche für Beeinträchtigungen des Wildtierbestandes zu klein sei. Größerflächige Anlagen würden in der Regel mit Wildkorridoren versehen werden.

 


Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des B-Planes 66 für ein Gebiet am südlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, westlich des Gewerbegebietes „Sebenter Weg“, zwischen der Autobahn A 1 und der K 59, östlich der vorhandenen Bebauung am Lübbersdorfer Baum und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Auslegung des Entwurfs des Planes und der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

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