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Auszug - Schienenhinterlandanbindung zur FFBQ Hier: Flächenankäufe durch die DB  

31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:03 - 22:02 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2022/117 Schienenhinterlandanbindung zur FFBQ
Hier: Flächenankäufe durch die DB
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
 
Wortprotokoll

 

Frau Meyer und Herr Kempf teilen zunächst mit, dass der genaue Zeitpunkt der Flächeninanspruchnahme aufgrund des noch laufenden Planfeststellungsverfahrens noch nicht bekannt ist. Die erneute Auslegung der geänderten Unterlagen (in die z. B. die übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen eingearbeitet werden) findet vermutlich im nächsten Jahr statt. Mit dem Baubeginn sei dann 2025, mit der Fertigstellung 2029 zu rechnen.

 

Anschließend werden die einzelnen Grunderwerbspläne erläutert. Insgesamt müssten von der Stadt Oldenburg ca. 4.000 qm erworben werden, 8.500 qm benötigten eine dingliche Sicherung (z. B. für Stromtrassen o.ä.) und weitere 19.000 qm würden während der Bauzeit vorübergehend in Anspruch genommen (z. B. durch Baustraßen, Lagerplätze etc.).

 

Die Bahn vermutet, dass während der Bauphase viele der Wege ist Bruch nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden können, die betroffenen Landwirte würden über diese Einschränkungen jedoch noch benachrichtigt werden. Welche Wege ins Bruch auch während der Bauphase für die Öffentlichkeit nutzbar sind, müsse noch geprüft werden.

 

Um die Einsatzzeiten der Rettungsdienste weiterhin gewährleisten zu können, werde z. B. im Bereich des Sebenter Weges hierfür eine gesonderte Wegeverbindung geschaffen. Der von den Rettungsdiensten geforderte parallele Rettungsweg zum Brückenkörper wird nach dem letzten Kenntnisstand der Bahn jedoch nicht berücksichtigt.

 

Die Funktionalität der Entwässerungsgräben werde auch während der Bauzeit erhalten bleiben.

 

Herr Gabriel weist noch einmal darauf hin, dass die eingezäunte Fläche des Klärwerks im Bruch entgegen den Planunterlagen nicht durch die Bahn in Anspruch genommen werden könne. Auch Herr Burchardt widerspricht an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich der Inanspruchnahme seiner Betriebsflächen im Sebenter Weg. 

 

Abschließend wird besprochen, dass die Stadt auf die Auswahl eines eigenen Gutachters verzichtet und die Bahn den Gutachterausschuss beauftragen und dieser dann eine Bewertung der städtischen Flächen durchführen könne.

 

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