Vorlage - VO/2022/117
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Der Streckenverlauf des neuen Bahndamms für die Schienenhinterlandanbindung zur festen Fehmarnbeltquerung, quert auf dem neuen Streckenabschnitt durch das Oldenburger Bruch, zwischen Sebenter Weg und Göhler Chaussee, verschiedene Flächen oder z.B. Wege, die sich im Eigentum der Stadt Oldenburg in Holstein befinden. Diese Flächen und auch weitere private Flächen waren auch bereits Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.
Nun ist die DB an die Stadt herangetreten und möchte die damals in Rede stehenden Flächen erwerben, bzw. in anderen Fällen dinglich sichern lassen oder auch nur für die Bauzeit oder einen Teil der Bauzeit in Anspruch nehmen.
Prinzipiell regelt § 9 der Hauptsatzung im Absatz 2 unter Punkt 6, dass die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister über die Veräußerung und Belastung von Gemeindevermögen entscheidet, soweit der Wert oder die Belastung des Vermögensgegenstandes 25.000,- Euro nicht übersteigt. Obwohl derzeit über die einzelnen Gegenstände noch keine Verkehrswertermittlungen vorliegen, geht der FB4 davon aus, dass dieser Wert in den Einzelfällen kaum überschritten werden dürfte. Zudem dürfte, aufgrund des aus dem kommenden Planfeststellungsbeschluss resultierenden Erwerbsrechts, ein Verweigern des Verkaufs oder der Belastung kaum erfolgreich sein. Aufgrund der vorgenannten Gründe wird daher in dieser Vorlage auch auf eine Beschlussfassung verzichtet. Die Vorlage dient daher der Information.
Es wurde in dieser Vorlage darauf verzichtet die viele Seiten lange Grunderwerbstabelle aus dem Planfeststellungsverfahren beizufügen. Sie liegt der Verwaltung vor und kann jederzeit eingesehen werden. Für ein besseres Verständnis hat der FB4 stattdessen wurden Vertreter der DB in den Ausschuss für Umwelt- und Bauwesen eingeladen, um anhand von Plänen zu erläutern, um welche Flächen es sich handelt, bzw. wie sie z.B. genutzt werden sollen. Die Pläne sind jedoch zu groß um sie dieser Vorlage beizufügen. Die DB Vertreter werden die acht Grunderwerbspläne präsentieren.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
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