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Auszug - Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplanes  

32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:34 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2022/147 Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplanes
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Stefan Gabriel
2. Herr Michael Rogel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Fabian Aschenbach erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation das grundsätzliche Verfahren der Aufstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung.

 

Er teilt einleitend mit, dass Schleswig-Holstein das zweite Bundesland nach Baden-Württemberg sei, das zur Aufstellung einer derartigen Planung verpflichtet worden sei, nach und nach ssten jedoch alle Bundesländer und Kommunen diese durchführen.

 

Da die Aufstellung des Plan eine Verpflichtung des Landes gem. § 7 EWKG re, hätten die Kommunen einen Rechtsanspruch auf die festgelegte Zuwendungspauschale von 30.000 €. Auch für die Fortschreibung der Planung würden Gelder gezahlt.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Aschenbach mit, dass sich die Erhebung auf den gesamten Gebäudebestand einer Kommune beziehe, also sowohl auf öffentliche als auch private Gebäude. Die Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Ziele seien jedoch der Kommune selbst überlassen. (Es könnte z.B. die Abwärme von Betrieben genutzt werden oder von Seen oder auch durch Anschluss an Fernwärmenetze o.ä.).

 

Herr Ruwoldt regt eine öffentliche und umfassendere Informationsveranstaltungr die Bevölkerung an.

 

Der Beschluss wird wie folgt geändert:

 


Beschluss:

  
Die Stadt Oldenburg in Holstein stimmt der Beauftragung eines externen Dienstleitungsbüros zur Durchführung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung (Wärmeplan) gem. § 7 EWKG r das Gemeindegebiet zu.

 

Hierfür soll im Haushalt 2023 eine Ausgabe von 40.000,- Euro berücksichtigt werden. Zudem als Einnahme zwei Dritteltranchen für 2023 und eine für 2024 in Höhe von je 11.500,- Euro.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf die Zuweisungspauschale gem. Konnexitätsprinzip bis spätestens zum 31.12.2022 zu stellen.

 

Der Wärme- und Kälteplan ist durch externe Beratungs-/Planungsbüros bis spätestens Mitte 2024 zu erarbeiten und im Herbst 2024 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

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