Auszug - Entwurf einer Stellplatzsatzung für die Stadt Oldenburg
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Wortprotokoll |
Die Verwaltung erläutert die Gründe zur Aufstellung einer Stellplatzsatzung und gibt Beispiele für verschiedene Anwendungsbereiche (z. B. Bauvorhaben nach § 34 BauGB, Gebiete ohne Regelungen eines B-Planes).
Nach einer anschließenden Beratung über die Erforderlichkeit einer Stellplatzsatzung oder anderer Regelungsmöglichkeiten der für ein Vorhaben jeweils erforderlichen Stellplatzzahlen, werden die Satzung und die als Tabelle der Anlage 1 genannten Richtzahlen jeweils kurz durchgesprochen und einige Änderungen festgelegt.
Der geänderte Entwurf der Stellplatzsatzung soll nach Anpassung kurzfristig an alle Stadtvertreter zur erneuten Abstimmung versandt werden.