Auszug - Stellplatzsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Beschlussfassung über die Satzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf die Frage von Herrn Junkersdorf, wie die Stellplatzanzahl bei der Nutzungsänderung eines Gebäudes berechnet würde, teilt Herr Gabriel mit, dass in diesem Fall die neue Nutzung für die Ermittlung ausschlaggebend sei.
Beschluss:
- Die Stadtvertretung beschließt die der Vorlage beigefügte Stellplatzsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein als Satzung.
- Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 1 | Stimmenthaltungen |