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Auszug - 1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss  

35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:01 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2023/231 1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Nagel erläutert einleitend kurz die Planung.

Auf die Frage nach der dargestellten Größe des Kreisverkehrs (40 m) teilt Herr Nagel mit, dass dies nur eine Angebotsplanung sein und je nach geänderter Anforderung der Kreisverkehr auch durchaus kleiner (z. B. 30 m) ausgeführt werden könnte. Herr Gabriel und Herr Junkersdorf erläutern, warum der Durchmesser jedoch 40 m betragen müsste.

 


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 37 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sämtliche dem Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse werden beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) wird folgende Satzung beschlossen:

 

1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 37

 

für das Sondergebiet an der Kieler Chaussee (östlich der E 47, westlich des Autohauses, zwischen dem Oldenburger Graben und der B 202) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.b-planpool.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


 

Abstimmungsergebnis:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

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