Sprungziele
Inhalt

Auszug - B-Plan 66 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lübbersdorf" hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss  

35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:01 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2023/233 B-Plan 66 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lübbersdorf"
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Burchardt verlässt zu diesem und dem nächsten TOP wegen Befangenheit den Saal.

 

Herr Nagel teilt ergänzend zu der vorliegenden Planung mit, dass sich die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zwischenzeitlich geändert hätten. Freiflächen-Photovoltaikanlagen bis in 200 m parallel von Autobahnen seien seit Januar 2023 privilegierte Vorhaben. Auch sei die Anbauverbotszone in einer Breite von 40 m entfallen.

 

U. a. wurde von Herrn Junkersdorf kritisch angemerkt, dass durch die Privilegierung und den Entfall der Anbauverbotszone mehr landwirtschaftliche Böden aus ihrer Nutzung genommen würden und auch der evtl. erforderlich werdende Ausbau der Autobahnen durch den zunehmenden Verkehr (durch die feste Fehmarnbeltquerung) könnte zukünftig erschwert oder gar unmöglich gemacht werden könnte. Stattdessen sollte der Ausbau von Solaranlagen auf allen Gebäudedächern forciert werden.

 

Positive Anmerkungen gibt es bzgl. der Privilegierung jedoch aufgrund des Beitrags von Photovoltaikanlagen zur Energiewende.

 

Auf die Frage nach dem gewährleisteten Abtransport des erzeugten Stromes teilt Herr Saba mit, dass die Stadtwerke sich bereits mit dieser Frage beschäftigten und hierbei nicht nur die hier beantragte Fläche betrachten würden, sondern die Gesamtheit aller im Stadtgebiet befindlichen Potenzialflächen in einer Größe von ca. 60 ha., um die Energiesicherheit für Oldenburg auch künftig zu gewährleisten.

 


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 66 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sämtliche dem Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse werden beschlossen.

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) wird folgende Satzung beschlossen:

 

Bebauungsplan Nr. 66

 

für ein Gebiet am südlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, westlich des Gewerbegebietes „Sebenter Weg“, zwischen der Autobahn A 1 und der K 59, östlich der vorhandenen Bebauung am Lübbersdorfer Baum, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.b-planpool.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

nach oben zurück