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Auszug - 3. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein - Freiflächenphotovoltaikanlage hier: Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen und abschließender Beschluss  

35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:01 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2023/241 3. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein - Freiflächenphotovoltaikanlage
hier: Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen und abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Da dieser TOP bereits mit dem vorherigen abgehandelt wurde, wird hier der Beschluss ohne erneute Beratung gefasst.

 


Beschluss:

    

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sämtliche dem Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse werden beschlossen.

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3. Änderung des F-Planes (für ein Gebiet am südlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, westlich des Gewerbegebietes „Sebenter Weg“, zwischen der Autobahn A 1 und der K 59, östlich der vorhandenen Bebauung am Lübbersdorfer Baum)

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 3. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.b-planpool.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

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