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Auszug - 5. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss  

03. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:43 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2022/152 5. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Gabriel erläutert die Vorlage.

 

Auf Nachfrage von Herrn Seidel, wer die Bauleitplanungskosten hierfür übernehme, falls doch der ursprüngliche Standort am Milchdamm umgesetzt werden sollte, teilt Herr Gabriel mit, dass zunächst nur der Aufstellungsbeschluss gefasst werden würde, um den eindeutigen Planungswillen der Stadt zu untermauern und noch keine weitere Planung eingeleitet werden solle.

 


Beschluss:

 

  1.                Für das Gebiet des neuen Bahnhaltepunktes, 400 m südlich der Göhler Chaussee und 450 m südöstlich des Gewerbegebietes „Am Voßberg und des Rehkamps, 550 m südwestlich der Biogasanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Göhl, zwischen vorhandener Bahnstrecke und dem Qualser Weg, soll zu dem bestehenden F-Plan die 5. Änderung aufgestellt werden.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Ausweisung einer „Fläche für den überörtlichen Verkehr“ für den neuen Bahnhaltepunkt incl. Bahnhofsvorfeld (Parkplätze und ZOB)

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1.                Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll das Büro PROKOM GmbH – Stadtplaner und Ingenieure - in 23564 Lübeck, Elisabeth-Haseloff-Str. 1 beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1.                Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

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