Auszug - B-Plan 68 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Siehe Inhalt zu TOP 8.
Beschluss:
- Für das Gebiet des neuen Bahnhaltepunktes, 400 m südlich der Göhler Chaussee und 450 m südöstlich des Gewerbegebietes „Am Voßberg“ und des Rehkamps sowie 550 m südwestlich der Biogasanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Göhl, zwischen vorhandener Bahnstrecke und dem Qualser Weg, soll der B-Plan 68 aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung einer „Fläche für den überörtlichen Verkehr“ für den neuen Bahnhaltepunkt incl. Bahnhofsvorfeld (Parkplätze und ZOB)
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll das Büro PROKOM GmbH – Stadtplaner und Ingenieure - in 23564 Lübeck, Elisabeth-Haseloff-Str. 1 beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |