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Vorlage - VO/2022/001  

Betreff: Vermarktung Erweiterung Gewerbegebiet Ringstraße
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
27.01.2022 
27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Kriteriengruppen mit ihren Unterkriterien, den prozentualen Gewichtungen und ihrer jeweils maximal erreichbaren Punktzahl werden, wie im Sachverhalt beschrieben, beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

 

Die Tiefbaulichen Arbeiten im B-Plangebiet (Ringstraßenerweiterung) sind bis auf die Abnahmen und kleinere Mangelbeseitigungen abgeschlossen. Der Verwaltung liegt eine umfangreiche Liste möglicher Interessenten vor. In der 51. Kalenderwoche 2021 wurden alle Interessenten angeschrieben, um abzuklären, ob weiterhin Interesse an einem Gewerbegrundstück besteht. Die Frist zur Rückmeldung läuft noch bis zum 21.01.2022.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass nach der Rückmeldung der Interessenten die etwa 35.000 m² verkaufbaren Gewerbeflächen überzeichnet sein werden.

 

Die öffentliche Hand unterliegt bei Auswahlverfahren für Grundstücksveräerungen dem Gleichbehandlungsgebot. Zudem hat die Kommune ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahl- bzw. Bieterverfahren zur Auswahl der Käufer durchzuführen. Insbesondere müssen die Durchführung des Bieterverfahrens und die Bedingungen für die Auswahlentscheidung hinreichend publik gemacht werden. Während des Bieterverfahrens muss sich die Kommune an die von ihr selbst aufgestellten Bedingungen halten und die Gleichbehandlung der Kaufinteressenten gewährleisten.

 

Die Gemeinde hat bei der Aufstellung der Vergabekriterien und deren Anwendung jedoch einen gewissen Spielraum. Sie darf ihre Vergabepraxis grundsätzlich soweit diese von sachlichen und nachvollziehbaren Gesichtspunkten getragen wird danach ausrichten, welches Ziel sie mit der Vergabe von Grundstücken erreichen will (Zieldefinition). Verboten ist die Aufstellung von Bauplatzvergabekriterien nach unsachlichen bzw. willkürlichen Gesichtspunkten.

 

Vor diesem Hintergrund werden in dieser Vorlage Kriterien vorgeschlagen, nach denen eine Grundstücksvergabe für die erwähnten Gewerbeflächen kurzfristig erfolgen könnte.

 

Nachfolgend werden potenzielle Bewertungskriterien vorgeschlagen, die nicht zwingend abschließend sind, jedoch aus Sicht der Verwaltung anwendbar sind. Kriterien, die bereits heute konkrete Bauplanungen voraussetzen oder Kriterien die erst zukünftig, dann jedoch auch nur mit großem Aufwand zu überprüfen wären, sollten vermieden werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten vier Kriterien-Gruppen mit nachfolgenden Bewertungsfaktoren berücksichtigt werden:

Gewichtung  gliche Punkte

-          Stärkung des Arbeitsplatzangebotes 15%   15

  • Anzahl Ausbildungsplätze   5%   5
  • Anzahl Erwerbstätige    5%   5
  • Fläche zu Mitarbeiter    5%   5

 

¬Welche Bedeutung hat das Arbeitsplatzkriterium?

Angesichts der Arbeitsmarktsituation besitzt die Erhaltung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen eine erhebliche Bedeutung. Die Deckung des Flächenbedarfs derjenigen Unternehmen, die vorhandene Arbeitsplätze sichern und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, sollte im Abwägungsprozess ein hohes Gewicht erhalten. Hierbei könnte der Richtwert bei „ein Arbeitsplatz pro 100 qm" liegen. Als zusätzlicher Bewertungsfaktor könnte die Qualifikation auf den verschiedenen Arbeitsplätzen herangezogen werden. Neben einer höheren Steuerkraft vor Ort lebender, gut ausgebildeter Arbeitnehmer, generieren diese für Oldenburg und die hiesige Wirtschaft Produktivitäts- und Standortvorteile.

 

-          Wirtschaftskraft vor Ort   30%   30

  • Gewerbesteuerleistung   15%   15
  • Wirtschaftliche Entwicklung /

Umsatzentwicklung     5%   5

  • Innovatives Unternehmen   10%   10

 

¬Welche Bedeutung haben Betriebswirtschaftliche Daten?

Die Ressource Gewerbeflächen ist in Oldenburg ein knappes Gut. Mit deren Vergabe sollte Oldenburg einen wirtschaftspolitischen Vorteil erlangen. Gute betriebswirtschaftliche Daten sichern vorhandene und erzeugen weitere Arbeitsplätze. Gewerbesteuererlöse wiederum fördern Oldenburgs Möglichkeiten diese z.B. in Einrichtungen der Daseinsvorsorge zu investieren, ermöglichen freiwillige soziale Leistungen, o.ä.. Dies sichert die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit Oldenburgs und fördert damit wiederum die Zukunftschancen der anzusiedelnden Unternehmen.

 

-          Grundstücksausnutzung, Energetische Standards und Umweltschutz / ökologisches Wirtschaften                                          25%                                          25

  • Hochwertiger energetischer Standard 15%   15
  • Klimaschutz /     10%   10

Geplante und zukünftige

Umweltschutzmaßnahmen

 

 

Welche Bedeutung haben Grundstücksausnutzung und ökologische bzw. energetische Daten?

Im Rahmen des immer schwieriger und langfristiger zu entwickelnden Gewerbeflächenangebotes ist ein nachhaltiger und ressourcenschonender Umgang mit Flächen dringend erforderlich. Ziel ist daher ein besonders sparsamer Umgang mit den vorhandenen städtischen Gewerbeflächen. Eine optimale Ausnutzung des Grundstücks ist anzustreben und soll positiv bewertet werden. Neue Umwelttechnologien über den Branchenstandard hinaus bzw. ein eingeführtes Umweltmanagementsystem sollen positiv bewertet werden. Vor dem Hintergrund der begrenzten natürlichen Ressourcen und der Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen, muss das Vorhaben die aktuellen energetischen Auflagen erfüllen. Darüber hinaus werden die Vorhaben honoriert, die über das normale Maß des technischen Standards hinaus besondere Lösungen umsetzen, um die Belastungen durch das Gewerbe möglichst gering zu halten. Neben ressourcenschonender Energieversorgung, Dachbegrünung, Aufbereitungsanlagen, Lärmschutzmaßnahmen und nachhaltigem Umgang mit den bestehenden Ressourcen, sollen insbesondere innovative Umwelttechnologien berücksichtigt werden, um die gesamte Punktzahl zu erhalten.

 

 

-          Veränderungsbedarf   30%   30

  • Bereits ansässiger Betrieb mit

Expansionsbedarf    15%   15

  • Bereits ansässiger Betrieb muss

bisherigen Standort verlassen  10%   10

  • Überlassung eines vorhandenen

Altstandortes     5%   5

 

Welche Bedeutung hat der Veränderungsbedarf?

Handwerksbetriebe oder Unternehmen mit besonderer Bedeutung für die Stadt Oldenburg sollen besonders berücksichtigt werden. In begründeten Fällen sollten regional verwurzelte Unternehmen mit diesem Kriterienkatalog die Möglichkeit geboten bekommen Berücksichtigung zu erreichen, obwohl sie bei den anderen Kriterien ggf. keine hohe Punktzahl erreichen können. In Frage kommen Betriebe, die aufgrund ihres Leistungsangebots für die lokale und regionale Wirtschaft bzw. für die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung von besonderer Bedeutung sind. Betriebe verlagern sich ggf. innerhalb der Stadtgrenzen oder aus den Nachbargemeinden, weil der bisherige Standort für das Unternehmenswachstum nicht mehr ausreicht. Ist ein Alt-Standort innerhalb der Stadtgrenzenr eine weitere gewerbliche oder Wohnbaunutzung geeignet und wird dieser der Stadt Oldenburg angeboten, wird dies positiv berücksichtigt.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
VO/2022/001   Vermarktung Erweiterung Gewerbegebiet Ringstraße   FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung   Vorlage
VO/2022/008   Vermarktung Erweiterung Gewerbegebiet Ringstraße   FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung   Vorlage
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