Vorlage - VO/2022/020
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Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Im Zuge der überörtlichen Prüfung der Stadt Oldenburg in Holstein durch das Gemeindeprüfungsamt wurde die Empfehlung ausgesprochen, das vorhandene örtliche Satzungsrecht dahingehend zu überprüfen, ob das Zitiergebot nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 Landesverwaltungsgesetz eingehalten wird.
Diese Überprüfung scheint notwendig, da die schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtsbarkeit in der jüngeren Vergangenheit die Tendenz erkennen ließ strengere Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Satzungen zu stellen.
Dieser Rechtsprechung folgend, wird das Ortsrecht nun sukzessive überarbeitet.
Im Fall der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten empfiehlt die Verwaltung eine grundlegende Überarbeitung gemäß der beigefügten Fassung.
Insbesondere verweist die Verwaltung auf die Anhebung des Vergnügungssteuersatzes von bisher 9 ,5 % auf 12 %. Dies stellt den Mindestsatz nach Konsolidierungserlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein dar. Eine Internetrecherche hat zudem ergeben, dass viele Kommunen einen Vergnügungssteuersatz von 15% und mehr festgesetzt haben.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (34 KB) |