Vorlage - VO/2022/021
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Im Zuge der überörtlichen Prüfung der Stadt Oldenburg in Holstein durch das Gemeindeprüfungsamt wurde die Empfehlung ausgesprochen, das vorhandene örtliche Satzungsrecht dahingehend zu überprüfen, ob das Zitiergebot nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 Landesverwaltungsgesetz eingehalten wird.
Diese Überprüfung scheint notwendig, da die schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtsbarkeit in der jüngeren Vergangenheit die Tendenz erkennen ließ strengere Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Satzungen zu stellen.
Dieser Rechtsprechung folgend, wird das Ortsrecht nun sukzessive überarbeitet.
Im Fall der Satzung der über die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein wurde – der jüngeren Rechtsprechung folgend – die Präambel aktualisiert. Daneben erfolgte eine Anpassung der datenschutzrechtlichen Gesetzesgrundlagen zur Datenverarbeitung.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
|
| Ja, folgende: |
|
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holsteinf (58 KB) |