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Vorlage - VO/2022/033  

Betreff: Widmung der neu gebauten Straße im Gewerbegebiet
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Frau Annika Atzpodien
2. Herr Jörn Zorndt
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Atzpodien, Annika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
03.03.2022 
28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2022 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
E_2019-011 Lageplan Strassenbau  

Beschlussvorschlag:

Die vorgenannte Straße wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr gewidmet und ist gemäß § 3 StrWG in die Straßengruppe 3 a einzugruppieren.

 


Sachverhalt:

Die Straße, die sich zwischen der Ringstraße und dem Kremsdorfer Weg befindet, muss gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. 2003 S. 631) gewidmet werden.

 

Eine Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.

 

Die Straße wurde fertiggestellt und am 14.01.2022 abgenommen. Sie befindet sich im städtischen Eigentum. Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Widmung gegeben.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 StrWG werden die öffentlichen Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung in Straßengruppen eingeteilt:

 

Die vorgenannte Straße wird in die Straßengruppe 3 (Gemeindestraßen) Buchstabe a (Ortsstraßen) eingeteilt.

 

Ortsstraßen sind Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 4 Abs. 1 Satz 2 und 3) oder innerhalb ausgewiesener Baugebiete dienen, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 StrWG ist die Widmung von der verfügenden Behörde öffentlich bekanntzumachen.

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 E_2019-011 Lageplan Strassenbau (468 KB)      
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