Vorlage - VO/2022/034
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Beschlussvorschlag:
Für die zwischen der Ringstraße und dem Kremsdorfer Weg befindliche neue Straße wird folgender Straßenname vergeben:
Sachverhalt:
Für die fertiggestellte Straße, die sich zwischen der Ringstraße und dem Kremsdorfer Weg befindet, muss ein Straßenname vergeben werden.
Für die Vergabe von Straßennamen sind nach § 47 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 die Gemeinden zuständig.
Es sollte bei der Vergabe des Straßennamens berücksichtigt werden, dass es nicht zu Verwechslungen zu bereits bestehenden Straßen kommt und dass die Namen möglichst einfach sind.
Die in der Nähe befindlichen Flurbezeichnungen lauten Sandkamp und Rehkamp. Beide Flurbezeichnungen wurden schon für die Namensgebung verwendet.
Für die Namensgebung werden folgende Vorschläge unterbreitet:
Vorschlag |
Hinter dem Ring |
Wiesenkamp |
Sonnenkamp |
Hirschkamp |
Fasanenweg |
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n: