Vorlage - VO/2022/036
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt für eine Fahrradabstellanlage und eine Anzahl von …. Fahrradbügeln Angebote einzuholen und einen Förderantrag zu stellen.
Fahrradbügel sollen an den Standorten……….. geplant und beantragt werden.
Sachverhalt:
Ein attraktives Mobilitätsangebot dient dem Klimaschutz und ist in der heutigen Zeit ein wichtiger Standortfaktor. Vor diesem Hintergrund wird von der Stadtverwaltung im Rahmen der Städtebauförderung derzeit ein gesamtstädtisches Radwegekonzept vorbereitet.
Da aktuell durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT) Zuschüsse aus einem Förderprogramm „Stadt und Land“ bewilligt werden, schlägt die Verwaltung vor, einen Antrag zu stellen. Da sowohl Antragstellung, Angebotseinholung wie auch die Bauantragsstellung nicht unerheblich Arbeitszeit bindet, soll entschieden werden, ob dies erwünscht ist. Neben der Beauftragung einen solchen Förderantrag zu stellen, wäre auch zu beraten wie umfangreich dieser ausfallen soll.
Grundlage des Antrages ist die Förderung der Mobilität und somit der Umstieg vom PKW auf das klimafreundliche Fahrrad. Voraussetzung für den Förderantrag „Stadt und Land“ ist unter anderem, dass die Stadt Oldenburg in Holstein, das Vorhaben im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes erfolgt und den Zielen des Sonderprogrammes des Bundes entspricht.
Da derzeit noch kein Radwegekonzept vorliegt, muss das Ministerium im Einzelfall entscheiden, ob das vorhandene IEK für eine Förderantragsstellung ausreicht. Wenn nicht, könnte der Förderantrag dennoch vorbereitet werden und zum Zeitpunkt des Vorliegens des Radwegekonzeptes eingereicht werden.
Die Zuwendung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich als Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Projektförderung gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die regelmäßige Förderquote beträgt bis zu 75 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungen unter 7.500 € werden nicht bewilligt.
Die Antragstellung ist laufend möglich. Die in der Richtlinie genannten Stichtage 30. Juni bzw. 30. August 2021 sind nur von Bedeutung, wenn im jeweils laufenden Jahr noch Fördermittel abgerufen werden sollen. Der letzte Termin für einen Antrag ist der 30. Juni 2023, da das Programm zum 31. Dezember 2023 ausläuft.
Die Verwaltung schlägt vor eine Förderung für Fahrradbügel an nachfolgend beschriebenen Orten und eine Fahrradgarage für den Schauenburger Platz zu beantragen.
Bei den Bügeln wird davon ausgegangen, dass sich die nachfolgend vorgeschlagene Variante gut ins derzeitige, aber auch ins künftige Stadtbild einfügen wird.
Beim Einbau soll berücksichtigt werden, dass diese sich ggf. an einen anderen Ort versetzen lassen können. Je nach Hersteller ist hier mit etwa 120 € bis 150 € inkl. MwSt. ohne Einbau zu rechnen. Das Programm erlaubt die Förderung von Fahrradbügeln bis zu einer Höchstsumme von maximal 150 €. Doppelstockparker wären teurer, könnten jedoch bis zu Erreichen der Höchstsumme gefördert werden. Auch der Einbau ist bis zu 75 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig.
Ein Neuaufbau und Versetzen wäre bei der nachfolgenden Fahrradgarage auch möglich, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Abfolge von Aufbau, Abbau und Neuaufbau im besten Fall vermieden wird um größere Beschädigungen zu minimieren. Da dieserart Fahrradgarage jedoch recht „wertig“ ist, wäre dies aber im Rahmen des Möglichen. Der vorgestellte Typ wurde mit NahSH und einem der größeren Hersteller für Stadtmöbel entwicklt. Die Anlagen sind modular aufgebaut und können in sehr unterschiedlichen Varianten und Größen bestellt werden. Auch sind Doppelstockparker einbaubar.
Eine Kostenschätzung kann derzeit nicht vorgenommen werden. Dem Hersteller müsste hierfür zunächst die Modulgröße und die Art der Schließmöglichkeit mitgeteilt werden. Als Zugangskontrolle werden verschiedene Varianten angeboten. Dies beginnt bei einem einfachen Zylinderschloss und endet bei einem Elektronisches Zugangs- und Buchungssystem mit Zugang per PIN-Code oder RIFD-Chipkarte.
Die Fahrradgaragen können bei Bedarf auch mit Gründächern ausgestattet werden. Zu bedenken ist auch der Anschluss an die Straßenbeleuchtung.
Für Fahrradbügel kämen im Innenstadtbereich verschiedene Orte in Betracht. Nachfolgende Bilder zeigen bespielhaft Orte an denen Bügel vorstellbar sind, ohne den bestehenden Verkehrsfluss zu behindern. Teilweise sind dort schon ältere Anlagen vorhanden, die jedoch den heutigen Bedürfnissen zum Abschließend der teilweise sehr teuren Räder nicht mehr entsprechen. Es wäre zu beraten an welchen Stellen Bügel gewünscht werden und ob neue Bügel ältere Anlagen ersetzen sollen.
A – Bereich Schuhstraße / Pumpenplatz
A1
A2
B – Bereich Markt
B1
B2
B3
B4
B5
C – Bereich Kuhtorstraße / Hochformat Foto exemplarisch - mögliche Aufstellorte auch jeweils ein Bügel vor oder hinter einer Laterne – Hierdurch direkte Nähe zu Geschäften
C1
C2
D – Bereich Schauenburger Platz
D1
D2
D3
E – Bereich Stadtpark / Boulebahn
Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Fahrradgarage auf den beiden Behindertenstellplätzen des rechten Bezahlbereichs auf dem Schauenburger Platz untergebracht werden. Die Stellplätze wären dann an anderer Stelle zu markieren. Diese Lage hätte den Vorteil der direkten Nähe zur Kuhtorstraße. In der Zukunft wären baugleiche, jedoch größere Anlagen beim Bahnhof und dem Markt wünschenswert. An dieser Stelle könnte eine Anlage mit Vordach hergestellt werden. Zwischen Vordach und rot gepflastertem Weg könnten weitere Bügel montiert werden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
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